go-digital

Sichern Sie sich jetzt 50 % Zuschuss für Ihre Digitalisierung!

Das Förderprogramm

Das Förderprogramm go-digital vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von digitalen Projekten.

Dieses Förderprogramm ist Ihre Chance
für Digitalisierungsprojekte
im Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei Digitalisierungsprojekten von bis zu 33.000 Euro werden 50 Prozent der Beratungs- und Entwicklungskosten staatlich gefördert.

Das bedeutet: Ihr Unternehmen kann sich mit bis zu

16.500 EURO

fördern lassen.

Wer wird gefördert?

Alle rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis*-Regelung

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen in rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial.

  • Die Erschließung neuer Kunden und Märkte durch digitale Medien und Strategien
  • die Digitalisierung von Geschäftsprozessen
  • die Sicherheit der hierzu erforderlichen IT-Systeme und -Infrastrukturen
Mit unseren professionellen und spezialisierten Beratern unterstützen wir Sie in den folgenden Bereichen:
Erstens:

Digitale Markterschließung

neue Kunden & Märkte gewinnen

  • Entwicklung einer unternehmens-
    spezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen Internetpräsenz
  • Suchmaschinen-
    optimierung
  • Reichweitenanalyse und -optimierung
  • Entwicklung eines eigenen Online-Shops
  • Content-Marketing
  • Social-Media-Einrichtung/
    Verknüpfung

Ziel der digitalen Markterschließung:
Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.

Zweitens:

IT-Sicherheit

für IT-Systeme & -Infrastrukturen

(Diese Beratungsleistung wird durch sachverständige Dritte aus autorisierten Beratungsunternehmen durchgeführt.)

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/geplanter IKT-Infrastruktur
  • Schwachstellenanalyse
  • Initiierung und Optimierung betrieblicher IT-Sicherheits-
    managementsysteme

Ziel der IT-Sicherheit:
Vermeidung von Schäden/ Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.

Drittens:

Digitalisierte Geschäftsprozesse

für digitalisierte Arbeitsabläufe

(Diese Beratungsleistung wird durch sachverständige Dritte aus autorisierten Beratungsunternehmen durchgeführt.)

Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse bzw. Arbeitsabläufe im Unternehmen

  • Retourenmanagement
  • Logistik
  • Lagerhaltung
  • Bezahlsysteme

Ziel der digitalisierten Geschäftsprozesse:
Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.

In den Modulen „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ ist die Beratung zum Thema IT-Sicherheit zwingend Bestandteil der Förderung. Nicht gefördert wird die reine Finanzierung von Hard- oder Software.

Was bieten wir Ihnen?

Als autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital beraten wir Sie zu Ihrem Digitalisierungsprojekt und setzen Ihre Ideen und Wünsche professionell und zeitnah mit Ihnen um.

Wir bieten Ihnen das Rundum-sorglos-Paket: Vom Antrag über die Analyse bis hin zur Umsetzung Ihres Wunschprojektes. Dabei begleiten wir Sie von Anfang an und erarbeiten mit Ihnen Ihre Ziele und Wünsche für Ihr Digitalisierungsvorhaben.

Danach schließen Sie mit der Blue Concept GmbH einen Beratervertrag ab, welcher als Förderantrag beim Projektträger eingereicht wird. Bei einem positiven Förderbescheid setzten wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Digitalisierungsprojekt professionell um. Dazu gehören eine genaue Potenzialanalyse, ein definiertes Realisierungskonzept und die zeitnahe Umsetzung (binnen 6 Monaten).

Das Beste für Sie:
Wir übernehmen die Gesamtverantwortung für Ihr Digitalisierungsprojekt.

Sie haben Fragen? – Jetzt Kontakt aufnehmen!

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    * Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.

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