Impressum für Webseiten

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GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN ANGABEN FÜR DAS IMPRESSUM

Sie haben sich lange mit der Gestaltung Ihrer Webseite beschäftigt, über viele Wochen mit der Werbeagentur gearbeitet und nun ist es endlich soweit. Die neue Webseite kann online gehen.

Haben Sie an ALLES gedacht? Sie als Webseitenbetreiber müssen die verschiedensten gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in Ihrem Impressum bereitstellen.

Die korrekten Angaben im Impressum sind sehr unterschiedlich. So muss eine GmbH andere gesetzliche Angaben machen, wie ein eingetragener Kaufmann zum Beispiel.

VORSICHT… ABMAHNUNG DROHT

Wenn auch nur eine Kleinigkeit vergessen wurde, droht Ihnen als Webseitenbetreiber schnell eineAbmahnung. Es gibt genügend „spezialisierte Anwälte“, die nur auf der Suche nach solchen „kleinen“ Fehlern sind. Und auch Wettbewerber mahnen gern einmal ab.

WIR SIND IHNEN GERN BEHILFLICH

Es ist nicht nur wichtig, was im Impressum angegeben werden muss, sondern auch wie das Impressum zu erreichen ist.

Lassen Sie sich durch uns beraten und wir erstellen Ihnen ein rechtssicheres Impressum.