Am besten faxe ich Ihnen die Daten zu, die Sie bitte aktualisieren und dann unterschrieben zurückfaxen.“Aber: Dieser Firma wurde bisher kein Anzeigenauftrag erteilt! Die Daten stammen aus anderen Quellen!„Ich bin gerade sehr in Eile. Bitte unterschreiben Sie schnell. Es ist bereits alles mit Ihrem Chef abgesprochen.“Achtung: Die Absprache ist erfunden! Mit dem Geschäftsführer wurde nie gesprochen! Typische Merkmale solcher Anzeigenaufträge:
- überhöhter Preis
- mehrjährige Laufzeit mit mehrfacher Auflage pro Jahr
- lange Kündigungsfrist oder Kündigungsausschluss
Was tun, wenn Sie auf einen unseriösen Verlag hereingefallen sind?
- Ihre Industrie- und Handelskammer
- Ihre zuständige Verbraucherzentrale
- den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. www.dsw-schutzverband.de/de/anzeigenschwindel
- Fechten Sie den Vertrag wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder arglistiger Täuschung (§123 BGB)
schriftlich gegenüber der Firma an.
“Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Eindruck einer Zahlungsverpflichtung habe ich den Betrag von … Euro an Sie gezahlt.
Mit dieser Zahlung ist kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.
Mit Ihrem Formularschreiben vom … haben Sie in wettbewerbswidriger Weise den Eindruck vermittelt, es handele sich um eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung und nicht nur um ein Angebot. Der Angebotscharakter war nicht ohne weiteres erkennbar.
Hiermit fechte ich meine Erklärung vom … wegen arglistiger Täuschung an.
Ich fordere Sie daher auf, die von mir geleisteten Zahlungen unverzüglich bis spätestens … auf mein Konto zurückzuerstatten.
Rechtliche Schritte gegen Sie behalte ich mir ausdrücklich vor.“